Andreas Hikl:
(Niederlassungsleiter Österreich)
Juristische Kompetenz ist das Fundament unserer Arbeit. Damit Sie ruhig schlafen.

Erfüllung der Solvency II Anforderungen


Spätestens mit dem Starttermin von Solvency II am 1. Januar 2016 unterliegt auch die InterEurope AG indirekt den Solvency II Richtlinien. Da unsere Kunden die Solvency II Anforderungen erfüllen müssen und die InterEurope AG als Dienstleister somit automatisch Teil des Governance-Systems der Versicherungsunternehmen wird, hat dieser Themenkomplex auch für uns einen ganz zentralen Stellenwert erhalten.

Die European Insurance and Occupational Pension Authority (EIOPA) als europäische Aufsichtsbehörde hat Leitlinien zur Vorbereitung auf die Erfüllung der Solvency II Richtlinien herausgegeben. Diese Leitlinien hat die InterEurope AG herangezogen, sofern sie anwendbar waren, um sich auf künftige diesbezügliche Überprüfungen durch ihre Kunden, die Versicherungsunternehmen, vorzubereiten.

Allgemein wird das neue Aufsichtssystem Solvency II in drei Säulen unterteilt. Die erste Säule von Solvency II umfasst im Wesentlichen die quantitativen Regelungen. Neben Vorschriften zur Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden die Kapitalanforderungen und Eigenmittelregelungen festgelegt. Die zweite Säule von Solvency II umfasst qualitative Anforderungen an das Governancesystem, d. h. an die Geschäftsorganisation der Unternehmen. Die dritte Säule von Solvency II umfasst im Wesentlichen die Berichtspflichten der Unternehmen, sowohl gegenüber der Aufsichtsbehörde als auch gegenüber der Öffentlichkeit.

 

Säule II: Governance Vorschriften

Corporate Governance

  • Die InterEurope AG hat als Aktiengesellschaft deutschen Rechts ein duales Verwaltungsorgan mit getrenntem Aufsichtsrat und Vorstand. Zwischen diesen beiden Organen gibt es keine personellen Überschneidungen.
  • Der Aufsichtsrat bestellt und überwacht den Vorstand, entscheidet über dessen Vergütung, berät ihn und entscheidet über Geschäftsvorfälle, die bestimmte Grenzwerte übersteigen.
  • Der Aufsichtsrat berät sich mindestens vier Mal pro Jahr und bespricht mit dem Vorstand die Strategie und die aktuelle Geschäftslage.
  • Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern mit klar abgegrenzten Verantwortlichkeiten.
  • Entscheidungen und Beschlüsse des Vorstands sowie des Aufsichtsrats werden schriftlich festgehalten und dokumentiert.
  • Die InterEurope AG hat eine schriftliche Satzung, die den Zweck der Gesellschaft, die Vertretungsregelung und die Unterschriftenkompetenzen regelt.
  • Die InterEurope verfügt über eine zentralisierte Organisationsstruktur mit eigenen Niederlassungen in 11 Ländern.
  • Schlüsselfunktionen wie Compliance, Risiko Management, Finanzen, Cash-flow Management, Personal, EDV, Qualität und Prozesse werden gruppenweit zentral gesteuert und unterliegen klaren Zuständigkeiten im Vorstand.
  • Zuständigkeiten und Kompetenzen bei finanziellen Transaktionen und im operativen Geschäft der Schadenregulierung sind in schriftlichen Anweisungen im Zuge von Prozessbeschreibungen klar geregelt.
  • Entscheidungen auf Vorstandsebene müssen von mindestens zwei Vorständen getragen und unterschrieben werden.
  • Das Governance System wird jährlich durch den Aufsichtsrat in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer (PWC) analysiert und bewertet.

 

  • Die InterEurope AG hat Notfallpläne hinsichtlich:
    • eines EDV Ausfalls
    • durch Mitarbeiter induzierte Kapazitätsengpässe
    • Abhängigkeit von einzelnen Kunden
    • Liquiditätsengpässen oder Eigenkapitalanforderungen

 

Qualifikation des Managements und des Kontrollgremiums

Alle zwei Mitglieder des Vorstands verfügen über einen Universitätsabschluss, der mit ihrem jeweiligen Hauptaufgabengebiet korreliert:

  • Vorstandsvorsitzender – Rechtsanwalt
  • Finanzvorstand – Dipl. Kaufmann

 

Die drei Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über folgende Qualifikationen:

  • Rechtsanwalt und Executive VP bei einem der größten Versicherungsunternehmen Europas
  • Rechtsanwalt und ehemaliger Vorstandsvorsitzender eines M-DAX Unternehmens
  • MBA und ehemaliger Vorstandsvorsitzender eines internationalen IT Service Providers

 

Die Führungskräfte der operativen Einheiten verfügen über eine akademische Ausbildung (hauptsächlich Jura und Wirtschaftswissenschaften).

Die meisten Mitarbeiter der Schadenregulierung haben eine juristische Ausbildung.

Alle Mitarbeiter erhalten eine interne Einarbeitung bevor sie operativ tätig werden.

Alle Mitarbeiter erhalten regelmäßige Schulungen, um sie mit den neuesten Gesetzesänderungen vertraut zu machen.

 

Risikomanagement

  • Der Finanzvorstand ist für das Risikomanagement verantwortlich.
  • Die Risiken werden kontinuierlich durch den Finanzvorstand überwacht und das Risikomanagement System ein Mal jährlich durch den Aufsichtsrat und den Wirtschaftsprüfer bewertet.
  • G&V, Bilanz und Cash-flow-Rechnung umfassen das laufende und das folgende Geschäftsjahr.
  • Das Monatsreporting und das Controlling wichtiger Kennzahlen reduziert das Risiko negativer Überraschungen.
  • Eine erfolgreiche Personalbindungspolitik hält die Fluktuation der Mitarbeiter gering und reduziert das Risiko des Verlustes von Know-how.
  • Klar definierte Verantwortlichkeiten und Kompetenzen in Verbindung mit dem „Vier-Augen-Prinzip“ reduziert die Gefahr von Missbrauch und Betrug.
  • Compliance mit den Sanktionslisten wird über PWC sichergestellt.
  • Extreme sichere EDV Plattform schützt die Daten unserer Kunden.

 

Säule I: Quantitative Regelungen

Reservesetzung

  • Die korrekte Reservesetzung ist für unsere Auftraggeber, die Versicherungen, ein zentraler Gesichtspunkt der Säule I (Quantitative Regelungen) von Solvency II. Da die Festlegung der Reserven für Auslandsschäden maßgeblich von dem jeweiligen Dienstleister beeinflusst wird, misst die InterEurope AG einer frühzeitigen und korrekten Reservesetzung einen sehr hohen Stellenwert bei. Insbesondere bei Personenschäden sowie bei hochvolumigen Sachschäden erfolgt die Reservesetzung nach festgelegten Prozessschritten durch unsere erfahrensten Mitarbeiter. Bei Personenschäden arbeiten wir mit einem Netzwerk von Sachverständigen zusammen, die Informationen aktiv einholen und bewerten. Dabei wird auf Erfahrungen mit Heilverläufen und landestypische Tabellen oder Rechtsprechungen zurückgegriffen. Die Reserven werden mit dem Verletzungs-/Heilungsfortschritt regelmäßig überprüft und angepasst. Jede Änderung der Reserve wird unverzüglich an den Klienten weitergeleitet, sofern dieser nicht bereits über eine automatische Schnittstelle mit dem System der InterEurope AG verfügt.

 

Säule III: Berichtspflichten

Reporting an Kunden

  • Umfassende und genaue Management Informationen (Reserven, Zahlungen, Status Quo etc.)
  • Interne und externe Prüfungen zur Sicherstellung der Qualität (durch Wirtschaftsprüfer)
  • Audits durch Kunden
  • Transparenz – elektronischer Zugang zu Akten, Schnittstellen zu Kunden

 

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